Auto Klassen

B

 

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre mit Begleitetem Fahren – BF17)

Fahrzeuge: Pkw bis 3.500 kg, max. 8 Sitzplätze

Eingeschlossen: AM und L

Theorie: 14 Doppelstunden Grundstoff  

+ 2 Zusatzstunden

Praxis: mind. (5 Überlandfahrten, 

4 Autobahnfahrten,3 Nachtfahrten)

Besonderheit: Schalt- und Automatik erlaubt (wenn auf Schaltwagen geprüft)

 

 

 

 

B197

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre mit BF17)

Fahrzeuge: Pkw 

(Automatik-Ausbildung mit Schaltkompetenznachweis)

Vorteil: Prüfung auf Automatik möglich, aber Schaltwagen darf gefahren werden, wenn vorher mind. 10 Stunden auf Schaltwagen absolviert und eine Testfahrt bestanden wurde.

Theorie & Praxis: wie Klasse B

 

 

 

 

B96

Erweiterung der Klasse B (keine eigene Prüfung nötig)

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre mit BF17)

Fahrzeuge: Pkw mit Anhänger – Gesamtmasse bis 4.250 kg

Erwerb: durch Teilnahme an einer Schulung 

(7 Stunden, keine Prüfung)

(2,5 Stunden Theorie, 3,5 Stunden Praxis,

1 Stunde Fahrpraxis im Straßenverkehr)


BE

 

 

 

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre mit BF17)

Fahrzeuge: Pkw + Anhänger bis 3.500 kg Anhängermasse

Erforderlich: eigenständige praktische Prüfung (keine Theorieprüfung)

Theorie: entfällt, wenn Klasse B vorhanden ist

Praxis: Sonderfahrten wie bei Klasse B



Motorrad Klassen



AM

 

 

 

 

Mindestalter: 15 Jahre

Fahrzeuge: Roller, Mopeds und Kleinkrafträder bis 50 cm³ und 45 km/h

Eingeschlossen: keine weiteren Klassen


A1

 

 

Mindestalter: 16 Jahre

Fahrzeuge: Leichtkrafträder bis 125 cm³, max. 11 kW Leistung

Eingeschlossen: AM

Aufstieg: nach 2 Jahren auf A2 möglich 

(ohne Theorieprüfung)


A2


A

 

 

Mindestalter: 18 Jahre

Fahrzeuge: Krafträder bis 35 kW Leistung 

(max. doppelte Nennleistung gedrosselt)

Eingeschlossen: A1, AM

Aufstieg: nach 2 Jahren auf A möglich 

(verkürzte Ausbildung)

 

 

Mindestalter: 24 Jahre (Direkteinstieg)
oder 20 Jahre, wenn A2 seit mind. 2 Jahren

Fahrzeuge: Krafträder über 35 kW Leistung 

(ohne Leistungsbeschränkung)

Eingeschlossen: A2, A1, AM

Theorie: 12 Grundstoff + 4 Zusatzstoff 

(bei Direkteinstieg)

Praxis: mind. 5 Überland, 4 Autobahn, 

3 Nachtfahrten


B196

 

 

Mindestalter: 25 Jahre

Voraussetzung: Klasse B seit mind. 5 Jahren

Berechtigt zum Fahren von: Leichtkrafträdern bis 125 cm³ / 11 kW (wie A1)

Erwerb: Schulung (keine Prüfung)

Gültigkeit: nur in Deutschland

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