Auto Klassen
B
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre mit Begleitetem Fahren – BF17)
Fahrzeuge: Pkw bis 3.500 kg, max. 8 Sitzplätze
Eingeschlossen: AM und L
Theorie: 14 Doppelstunden Grundstoff
+ 2 Zusatzstunden
Praxis: mind. (5 Überlandfahrten,
4 Autobahnfahrten,3 Nachtfahrten)
Besonderheit: Schalt- und Automatik erlaubt (wenn auf Schaltwagen geprüft)
B197
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre mit BF17)
Fahrzeuge: Pkw
(Automatik-Ausbildung mit Schaltkompetenznachweis)
Vorteil: Prüfung auf Automatik möglich, aber Schaltwagen darf gefahren werden, wenn vorher mind. 10 Stunden auf Schaltwagen absolviert und eine Testfahrt bestanden wurde.
Theorie & Praxis: wie Klasse B
B96
Erweiterung der Klasse B (keine eigene Prüfung nötig)
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre mit BF17)
Fahrzeuge: Pkw mit Anhänger – Gesamtmasse bis 4.250 kg
Erwerb: durch Teilnahme an einer Schulung
(7 Stunden, keine Prüfung)
(2,5 Stunden Theorie, 3,5 Stunden Praxis,
1 Stunde Fahrpraxis im Straßenverkehr)
BE
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre mit BF17)
Fahrzeuge: Pkw + Anhänger bis 3.500 kg Anhängermasse
Erforderlich: eigenständige praktische Prüfung (keine Theorieprüfung)
Theorie: entfällt, wenn Klasse B vorhanden ist
Praxis: Sonderfahrten wie bei Klasse B
Motorrad Klassen
AM
Mindestalter: 15 Jahre
Fahrzeuge: Roller, Mopeds und Kleinkrafträder bis 50 cm³ und 45 km/h
Eingeschlossen: keine weiteren Klassen
A1
Mindestalter: 16 Jahre
Fahrzeuge: Leichtkrafträder bis 125 cm³, max. 11 kW Leistung
Eingeschlossen: AM
Aufstieg: nach 2 Jahren auf A2 möglich
(ohne Theorieprüfung)
A2
A
Mindestalter: 18 Jahre
Fahrzeuge: Krafträder bis 35 kW Leistung
(max. doppelte Nennleistung gedrosselt)
Eingeschlossen: A1, AM
Aufstieg: nach 2 Jahren auf A möglich
(verkürzte Ausbildung)
Mindestalter: 24 Jahre (Direkteinstieg)
oder 20 Jahre, wenn A2 seit mind. 2 Jahren
Fahrzeuge: Krafträder über 35 kW Leistung
(ohne Leistungsbeschränkung)
Eingeschlossen: A2, A1, AM
Theorie: 12 Grundstoff + 4 Zusatzstoff
(bei Direkteinstieg)
Praxis: mind. 5 Überland, 4 Autobahn,
3 Nachtfahrten
B196
Mindestalter: 25 Jahre
Voraussetzung: Klasse B seit mind. 5 Jahren
Berechtigt zum Fahren von: Leichtkrafträdern bis 125 cm³ / 11 kW (wie A1)
Erwerb: Schulung (keine Prüfung)
Gültigkeit: nur in Deutschland